Im folgenden Abschnitt geht es um die Nutzung der uns zugeteilten und anderer Fahrzeuge der Feuerwehr Wiesbaden.
Grundsätzlich ist jede Fahrzeugnutzung bei der Wehrführung zu beantragen.
Übungsdienst
Während der regulären Übungsdienste können alle uns fest zugeordneten Fahrzeuge ohne vorheriger Beantragung genutzt werden.
Wenn mit kommunalen Fahrzeugen das Stadtgebiet und mit GABC Fahrzeugen das Bundesland verlassen wird muss ein Fahrantrag gestellt werden!
Sonderdienste
In der Cloud die Verfügbarkeit in dem Kalender des jeweiligen Fahrzeuges prüfen.
Wenn mit kommunalen Fahrzeugen das Stadtgebiet und mit GABC Fahrzeugen das Bundesland verlassen wird muss ein Fahrantrag gestellt werden! Ausgefüllten Fahrantrag bei der E-Mail unter Punkt 3 unbedingt anhängen!
Erst, wenn das Fahrzeug im Kalender als belegt angezeigt wird, ist die Benutzung gestattet.
Uns nicht zugeordnete Fahrzeuge
Fahrzeuge, die uns nicht zugeornet sind, sind immer, so früh wie möglich, schriftlich per E-Mail bei der Wehrführung zu beantragen wehrfuehrung@ffstadtmitte.de.
Ausnahmen
Bei nicht planbaren, kurzfristigen Botenfahrten kann die Nutzung von Fahrzeugen telefonisch bei der Wehrführung beantragt werden.
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